Kribbelbunt

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Deutscher Kinderschutzbund fordert:

Familie darf kein Schicksal sein

Jedes Kind zählt

Wie sieht die gegenwärtige Situation vieler Kinder 18 Jahre nach Vereinbarung der "UN-Kinderrechtskonvention" aus? Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth, weist darauf hin, wie sehr die Zukunft und die Rechte der Kinder von der materiellen und sozialen Lage ihrer Eltern abhängen.

Erstmals liegen differenzierte Aussagen tausender Kinder vor, die diese Tatsache deutlich machen. Die jüngsten Veröffentlichungen, wie die LBS-Studie "Kinderbarometer Deutschland 2007" und die 1. World Vision Studie "Kinder in Deutschland", bestätigen die Aussage. Die Einkommenssituation vieler Familien und ihrer Kinder hat sich seit dem letzten Jahr weiter verschlechtert (aktuell: 2,6 Millionen betroffene Kinder). Eine rasche Verbesserung dieser Situation ist, trotz aller Ankündigungen seitens des Parlamentes und der Regierung, nicht in Sicht.

"Immer mehr zeigt sich, dass eine konsequente breite Förderung aller Kinder von Anfang an der entscheidende Weg ist, um die sonst durch die soziale Herkunft bedingten Verschlechterungen der eigenen Sozialisation, insbesondere im Bildungsbereich, zu unterbrechen", sagt der Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes Prof. Hubertus Lauer.

Die psychosoziale und intellektuelle Benachteiligung darf gar nicht erst aufkommen. Eltern sollen gerade nicht "Schicksal", sondern die wichtigste Stütze für ihre Kinder sein, so Hubertus Lauer weiter. Der DKSB wünscht "Starke Eltern" und "Starke Kinder". Daher brauchen sie Unterstützung. Ausgangspunkt für den Förderanspruch soll die materielle und psychosoziale Entwicklung der Kinder sein.

Darum fordert der DKSB für die praktische Umsetzung der "UN-Kinderrechtskonvention":

  • gesetzlich garantierte "Frühe Förderung" von Anfang an als Rechtsanspruch der Kinder. Nicht der soziale Status, sondern Bildung und soziale Teilhabe sollen die Entscheidungsfaktoren für die Zukunft sein. Die für das Jahr 2013 vorgesehene rechtliche Sicherung dieses Anspruchs kommt nach Auffassung des DKSB viel zu spät.
  • die Kinder, auch die mit unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Wurzeln, an allen sie betreffenden Entscheidungen in Staat und Gesellschaft von Anfang an zu beteiligen.
  • Die Verankerung der Kindergrundrechte in der Verfassung, um diesen Rechten dauerhaft Gehör zu verschaffen.


Wir wollen und können auf die Fähigkeiten all dieser Kinder hier und jetzt nicht verzichten. Die Zukunft der Kinder liegt in der Gegenwart. Wer gleiche Chancen für Kinder will, muss jetzt beginnen.

Hintergrundinformation: Am 20.11.1989 hat die Generalversammlung der UN eine Vereinbarung über die Rechte der Kinder beschlossen, die "UN-Kinderrechtskonvention". Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, diese Vereinbarung umzusetzen. Die Kinderrechtskonvention gilt seit dem 5.4.1992 auch in Deutschland!

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