Deutscher Kinderschutzbund fordert:
Familie darf kein Schicksal sein
Jedes Kind zählt
Wie sieht die gegenwärtige Situation vieler Kinder 18 Jahre
nach Vereinbarung der "UN-Kinderrechtskonvention" aus? Die
Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes,
Paula Honkanen-Schoberth, weist darauf hin, wie sehr die Zukunft
und die Rechte der Kinder von der materiellen und sozialen Lage
ihrer Eltern abhängen.
Erstmals liegen differenzierte Aussagen tausender Kinder
vor, die diese Tatsache deutlich machen. Die jüngsten
Veröffentlichungen, wie die LBS-Studie "Kinderbarometer
Deutschland 2007" und die 1. World Vision Studie "Kinder in
Deutschland", bestätigen die Aussage. Die
Einkommenssituation vieler Familien und ihrer Kinder hat sich seit
dem letzten Jahr weiter verschlechtert (aktuell: 2,6 Millionen
betroffene Kinder). Eine rasche Verbesserung dieser Situation ist,
trotz aller Ankündigungen seitens des Parlamentes und der
Regierung, nicht in Sicht.
"Immer mehr zeigt sich, dass eine konsequente breite Förderung
aller Kinder von Anfang an der entscheidende Weg ist, um die sonst
durch die soziale Herkunft bedingten Verschlechterungen der eigenen
Sozialisation, insbesondere im Bildungsbereich, zu
unterbrechen", sagt der Vizepräsident des Deutschen
Kinderschutzbundes Prof. Hubertus Lauer.
Die psychosoziale und intellektuelle Benachteiligung darf gar nicht
erst aufkommen. Eltern sollen gerade nicht "Schicksal",
sondern die wichtigste Stütze für ihre Kinder sein, so
Hubertus Lauer weiter. Der DKSB wünscht "Starke Eltern"
und "Starke Kinder". Daher brauchen sie Unterstützung.
Ausgangspunkt für den Förderanspruch soll die materielle
und psychosoziale Entwicklung der Kinder sein.
Darum fordert der DKSB für die praktische Umsetzung der
"UN-Kinderrechtskonvention":
- gesetzlich garantierte "Frühe Förderung" von Anfang an als Rechtsanspruch der Kinder. Nicht der soziale Status, sondern Bildung und soziale Teilhabe sollen die Entscheidungsfaktoren für die Zukunft sein. Die für das Jahr 2013 vorgesehene rechtliche Sicherung dieses Anspruchs kommt nach Auffassung des DKSB viel zu spät.
- die Kinder, auch die mit unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Wurzeln, an allen sie betreffenden Entscheidungen in Staat und Gesellschaft von Anfang an zu beteiligen.
- Die Verankerung der Kindergrundrechte in der Verfassung, um diesen Rechten dauerhaft Gehör zu verschaffen.
Wir wollen und können auf die Fähigkeiten all dieser
Kinder hier und jetzt nicht verzichten. Die Zukunft der Kinder
liegt in der Gegenwart. Wer gleiche Chancen für Kinder will,
muss jetzt beginnen.
Hintergrundinformation: Am 20.11.1989 hat
die Generalversammlung der UN eine Vereinbarung über die
Rechte der Kinder beschlossen, die
"UN-Kinderrechtskonvention". Auch die Bundesrepublik
Deutschland hat sich dazu verpflichtet, diese Vereinbarung
umzusetzen. Die Kinderrechtskonvention gilt seit dem 5.4.1992 auch
in Deutschland!





