Arbeit ohne Ende!?
Nach 45 langen Arbeitsjahren endlich in den wohlverdienten Ruhestand? Was verlockend klingt, ist jedoch für manche Senioren schlicht unmöglich. Eine stetig wachsende Zahl von Ruheständlern ist auf Nebenjobs angewiesen, um über die Runden zu kommen. Arbeiten bis 67? - die Wirklichkeit hat die politische Diskussion längst überholt. Arbeit im Alter ist längst Normalität, auch in Thüringen.
Inge B. hat zu DDR-Zeiten in einem Kindergarten gearbeitet, 45
Jahre lang. Heute bekommt sie 600 Euro Rente. Fast die Hälfte
geht alleine für die Miete ihrer Eineinhalb-Zimmer-Wohnung
drauf. Um sich trotzdem etwas leisten zu können, pflegt die
66jährige an drei Tagen in der Woche eine ältere Dame in
ihrer Nachbarschaft, die an Demenz erkrankt ist. Fünf Euro pro
Stunde bekommt Inge B. dafür. - Geld, das sie dringend
braucht, für sich selbst und vor allem auch, um sich ihre
Medikamente kaufen zu können, für die ihre Krankenkasse
keine Kosten übernimmt. »Für mich ist die Arbeit
ein Muss. Ich selbst bin Herz- und Zuckerkrank, brauche die
Medizin. Und…«, so fügt sie augenzwinkernd hinzu:
»Ich will auch immer mal meinem Enkelchen eine kleine Freude
machen«.
Als wir Herbert R. treffen ist er gerade auf dem
Weg zu einem seiner zwei Nebenjobs. Der 68-Jährige war
früher einmal von hohem Rang in der Armee, genauer will er
nicht darauf eingehen, winkt mit eindeutiger Handbewegung ab...
»Mir ging es damals sehr gut. Ich konnte mir mit meiner
Familie mehrere Kraftfahrzeuge, ein Haus, einen Garten und auch die
ein oder andere Reise leisten. Ja, ich war angesehen, war
jemand«, entsinnt sich der stattliche Mann nachdenklich
zurück. Heute pendelt Herbert R. zwischen zwei
Hausmeisterstellen, um sich über Wasser zu halten. Stundenlang
wird er an diesem Tag damit beschäftigt, einen großen
Industriehof vom Schrott zu befreien und wieder herzurichten.
Trotz einer einst so glorreichen Vergangenheit und dem heutigen
Leben, nahe der Armut, kommt über Herbert R.'s Lippen kein
Wort des Klagens. Zu sehr ist er damit beschäftigt mit seinen
jüngeren Kollegen mitzuhalten, zwei Ende 20jährige, denen
er in nichts nachstehen möchte, um den Job noch lange zu
behalten. Warum es ihm heute vergleichsweise schlecht ergeht? Die
Frage wiegelt er mit nahezu lockerer Handbewegung ab.
»Für den Stand von damals ist es eine undenkbar geringe
Rente. Nach der Trennung von meiner Frau wurde ihr ein Drittel
meiner Rente zugesprochen. Nach Abzug von Miete und
Krankenversicherung bleiben nur einige hundert Euro übrig. Das
Geld reicht noch nicht einmal für eine eigene Waschmaschine.
Den Lebensstandard von einst werde ich wohl nie wieder
haben«.
Die größte Sorge der arbeitenden (Un-)Ruheständler
ist, den eigenen Kindern auf der Tasche zu liegen. - Oder schlimmer
noch: plötzlich krank zu werden und selber nicht mehr arbeiten
zu können. Ruth A. merkt die Gicht in ihren Händen immer
häufiger sehr schmerzhaft. Manchmal kann die 65-Jährige
kaum noch ihre Arbeit machen. Dabei hat sie sich gerade vor zwei
Jahren selbstständig gemacht, putzt in Häusern und
Wohnungen von jungen gutverdienenden Familien und älteren
Herrschaften, die es sich von ihrer Rente leisten können, wie
sie sagt.
Ihr Fleiß zahlt sich inzwischen aus. Gemeinsam mit einer
"alten" Freundin gelingt es ihr, auf die große Nachfrage
nach ihrem Reinigungsservice in privaten Haushalten zu reagieren.
Ruth A. liebt ihren Job. Und doch trägt die einstige Hausfrau
und Aushilfe in der Tankstelle ihres Mannes heute die Rechnung
für ihre Vergangenheit, aus der ihr selbst keine
Rücklagen und nur eine mickrige Rente geblieben sind. Die
Witwe ist damals nicht von ihrem Mann sozialversichert und somit
das einst in diesen Jahren erwirtschaftete Geld nicht auf die Rente
angerechnet worden.
Weiterführend erklärt der Finanzspezialist: »Senioren befürchten einen sogenannten Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder. Die Rentenreform hat in diesem Bereich jedoch längst etwas geändert: Mit der eingeführten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) gibt es einen Unterhaltsrückgriff auf Kinder erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro. Kurzum, die älteren Menschen wissen einfach nicht, was ihnen zu steht. Viele machen ihre Ansprüche schlichtweg nicht geltend.«
Die Zahlen für Thüringen besagen, das hier im Freistaat 654.166 Menschen eine gesetzliche Rente beziehen, wobei 500 Personen im Alter von 65 und mehr Jahren, laut Thüringens Sozialminister Dr. Klaus Zeh, Empfänger von der "Grundsicherung im Alter" sind. Der Minister erklärt: »Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass alle Bezieher von staatlichen Leistungen nicht automatisch arm sind. Instrumente wie die Sozialhilfe oder auch die "Grundsicherung im Alter" sind Armutsbekämpfungsinstrumente. Mit Hilfe dieser Instrumente wird die Armut in unserem Sozialstaat weitestgehend vermieden. In vielen europäischen Nachbarländern gibt es solche Instrumente nicht.«
Eine Altersarmut dürfte es demzufolge nach politischer Einschätzung in Thüringen nicht geben. Dr. Klaus Zeh verdeutlicht in unserem Gespräch: »Viele ältere Thüringer Bürger besitzen Vermögen, Ersparnisse oder darüber hinausgehende Einkünfte. Sie fahren in den Urlaub oder genießen ihren Lebensabend. Von Altersarmut kann in Thüringen keine Rede sein«.
Vielmehr richtet man im Ministerium den Blick voraus: »Die Bürger müssen heute jedoch rechtzeitig Vorsorge für die Zukunft treffen. Alle Experten halten eine private Altersvorsorge - bereits jetzt - für dringend notwendig. Dabei geht es nicht um die älteren Menschen, die heute im Rentenalter sind, sondern um die Rentner von morgen«.
…im August bestätigt der Bund Deutsche Rentenversicherung, das die Bezüge für die Versicherten, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen sind, im Vergleich zum Jahr 2000 um bis zu 14,5 Prozent gesunken sind. Demnach haben die Renten-Reformen offenbar zu einer deutlichen Reduzierung der Altersruhegelder geführt. Ein Mann in Westdeutschland erhält somit heute eine durchschnittliche Netto-Rente von 790 Euro im Monat, im Osten sind es 836 Euro. Frauen bekommen 434 beziehungsweise 660 Euro.
Spitze Zungen sagen: »Dank der Rentenreformen der letzten Jahre ist die gesetzliche Rente für den gemeinen Durchschnitts(Neu)Rentner dort angekommen, wovor sie sicherlich aus Sicht der Väter der sozialen Altersrente eigentlich bewahren sollte: der Armutsgrenze«.
Kurz und knapp weitere Informationen zur Grundsicherung:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, ähnlich der Sozialhilfe.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Grundsicherung nach den örtlich geltenden Sozialhilfesätzen. Hinzu kommt ein pauschalisierter Zuschlag von 15 Prozent. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G oder aG erhalten einen weiteren Zuschlag von 20 Prozent. Ausgegangen wird übrigens von einem Grundbedarf für einen Alleinstehenden von rund 600 bis 650 Euro monatlich, zuzüglich der Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung.
Finanziert wird die Grundsicherung aus Steuermitteln. Um für die entstehenden Kosten aufkommen zu können, vergibt der Bund an die Länder jährlich 409 Millionen Euro, die diese an die Kommunen weiterleiten.
Aber auch Heimbewohner haben Anspruch auf Grundsicherung. Sind die Kosten für Heim und Pflege höher als der Beitrag zur Grundsicherung, wird diese durch die Sozialhilfe ergänzt. Allerdings ist hier strittig, ob damit wieder ein Unterhaltsrückgriff möglich wird.
Folgender Regelsatz gilt bei der Grundsicherung für Thüringen:- 279 Euro für den Haushaltsvorstand
- 223 Euro für Haushaltsangehörige
- Zuzüglich 15 Prozent: 41,85 Euro
