Der steinige Weg zur Kur

Fast ein Drittel aller Anträge werden abgelehnt. Rückenleiden, Asthma, Herzerkrankungen & Co. zählen zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden der Bundesbürger.

In vielen Fällen sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen – im Volksmund „Kur“ genannt – die optimale Lösung, um diesen vorzubeugen, die Gesundheit zu stärken oder die Genesung positiv zu beeinflussen. 

Kein Wunder, dass die Anzahl der Anträge auf eine Reha jedes Jahr kontinuierlich steigt: Mit insgesamt fast zwei Millionen Patienten in 2012, die eine Kur mit einer durchschnittlichen Dauer von 25,5 Tagen in Anspruch genommen haben, ist die Zahl auf einem Höchststand. Bei insgesamt fast 5,7 Milliarden Euro lag allein das Rehabudget der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Jahr 2012. Dennoch wird es immer schwieriger, einen Aufenthalt in einer Kurklinik zu erhalten. Rund ein Drittel aller Anträge wird von den Krankenkassen abgelehnt, obwohl die Bettenauslastung bei gerade einmal knapp über 80 Prozent liegt.

Der Weg bis zur Genehmigung

Waren Kuren früher noch gang und gäbe und wurden bei diversen Indikationen genehmigt, kommen sie heute meist bei folgenden gesundheitlichen Problemen zum Einsatz:

  •     Herz-, Gefäß- und Kreislaufkrankheiten
  •     Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane (Rheuma oder Osteoporose)
  •     Erkrankungen der Atemwege (Bronchitis oder Asthma)
  •     Krankheiten des Verdauungssystems
  •     Stoffwechselstörungen (Diabetes oder Gicht)
  •     Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege
  •     Hautkrankheiten
  •     Erkrankungen des Nervensystems

Um in den Genuss einer entsprechenden Rehabilitationsmaßnahme zu kommen, muss man zunächst einen Arzt aufsuchen, der die Dringlichkeit einer Kur feststellt. Der behandelnde Arzt entscheidet allerdings nicht darüber, ob die Maßnahmen letztlich genehmigt werden. Dies übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), eine neutrale Institution.

Wird der Kurantrag abgelehnt, was bei über 30 Prozent der Fälle zutrifft und somit keine Seltenheit darstellt, sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt kann ein Widerspruch eingelegt werden. Im zweiten Anlauf klappt es mit der Zusage in vielen Fällen: Dadurch, dass die medizinischen Kosten jedes Jahr steigen, lehnen viele Krankenkassen den ersten Antrag oft allzu vorschnell ab. Nach einer Bewilligung, sollte die Kur innerhalb von vier Monaten angetreten werden, da der Anspruch ansonsten verfällt.

Generell besteht alle vier Jahre eine Berechtigung auf eine Rehabilitationsmaßnahme, das Rehabudget ambulanter Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre, bestimmte Erkrankungen wie zum Beispiel Rheuma erlauben sogar frühere Wiederholungen.

Die Kosten

Viele denken, dass die Krankenkasse beziehungsweise Rentenversicherung die gesamten Kosten übernimmt, wenn die Reha genehmigt wurde. Dies gilt allerdings in der Regel nur für Aufenthalte von bis zu drei Wochen. Außerdem muss der Patient immer auch einen Eigenanteil – wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse – dazuzahlen. Bei einer stationären Kur liegt dieser für Volljährige bei zehn Euro pro Tag und geht direkt an die Kurklinik oder das -hotel. Übersteigen diese Kosten allerdings die individuelle Belastungsgrenze (zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens), kann man sich von dieser Zuzahlung befreien lassen.

Bei einer ambulanten Kur, bei der Kurort und Unterkunft frei gewählt werden können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung und zusätzlich 90 Prozent der Kurmittelkosten – die restlichen zehn Prozent zahlt der Patient selbst. Hinzu kommen jeweils zehn Euro Eigenanteil pro Tag und weitere zehn Euro je Verordnung oder Rezept. Für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe werden pauschal 13 Euro pro Tag von den Krankenkassen an den Patienten gezahlt.

Übrigens: Wer eine Kur antritt, muss für diese Zeit keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen, da die „freie“ Zeit der gesundheitlichen Prävention beziehungsweise Rehabilitation dient.

Deutschland oder Ausland?

Generell ist es möglich, eine ambulante Kur auch im Ausland anzutreten. Dies muss allerdings mit der jeweiligen Krankenkasse abgesprochen werden. Allerdings sollte man bedenken, dass nirgendwo auch nur annähernd ähnlich hohe Qualitätsstandards für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gelten, wie in Deutschland. Diese sind Voraussetzung dafür, dass ein Ort als Heilbad oder Kurort anerkannt wird. Aus diesem Grund – und somit zum Wohle der Gesundheit des Patienten – werden Kuren von den Kassen in den allermeisten Fällen nur im Inland genehmigt. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 350 anerkannte Kurorte, die zum Beispiel in Moorheilbäder, Seebäder oder Schrothkurorte kategorisiert sind.

Entspannt zum Kurort

Ist die Kur erst einmal bewilligt, das Heilbad bestimmt und die Kostenübernahme geklärt, kann sich der Patient in aller Ruhe auf das Wesentliche konzentrieren: die Gesundheit. Dabei sollte er allerdings bedenken, dass eine Reha oft wesentlich länger dauert, als ein normaler Urlaub und darum einer optimalen Vorbereitung bedarf. Um entspannt anzukommen und sich auch während der Kur keine Gedanken machen zu müssen, weil man zum Beispiel den Kühlschrank zu Hause nicht geleert hat, gibt es hilfreiche Checklisten, die einen an alles erinnern, was man vielleicht vergessen könnte. Ein gutes Beispiel kann unter www.witt-weiden.de/images/content/ww/aktionen/130/kur-packliste/checkliste-kur.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auch spezielle Tipps, wenn es um einen Kuraufenthalt in den Bergen, am Meer oder gemeinsam mit dem Kind geht, finden Berücksichtigung.

Auf diese Weise wird Stress bereits im Vorfeld minimiert und vor Ort kann sich ganz auf die Rehabilitation konzentriert werden – um so schnell wie möglich gesund zu werden und die erholsame Zeit zu genießen.

Über die Witt-Gruppe:

Die Witt-Gruppe ist seit über 100 Jahren einer der führenden Versandhändler für die Zielgruppe 50plus. Mit acht Marken (Witt Weiden, Sieh an!, création L, Witt International, ambria, Your Look… for less, Wäsche pur und Moda Vilona) in zwölf europäischen Ländern beschäftigt das Unternehmen rund 2.700 Mitarbeiter und verzeichnet Umsätze von 716 Millionen Euro. Seit 1987 gehört die Witt-Gruppe zur Otto Group.

Weitere Informationen zur Witt-Gruppe: www.witt-gruppe.eu

 
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