Für die eigene Lebensqualität ist sehr wichtig, dass wir selbst bestimmen können, was und wann wir etwas erledigen wollen. Unabdingbare Grundlage dafür ist ein Zuhause, in dem man sich auch mit zunehmenden körperlichen Einschränkungen sicher und autonom bewegen kann. Eine große Hilfe dabei ist der rechtzeitige seniorengerechte Umbau der Wohnung. Dazu sollten zunächst die Schwellen der Türdurchgänge abgesenkt werden, um potenzielle Stolperfallen zu vermeiden - zudem sollten aus demselben Grund vorhandene Treppen durchgängig mit Handläufen ausgestattet werden. Diese und ähnliche Maßnahmen müssen nicht alleine finanziert werden, sondern können auf Antrag von der KfW im Zuge der Förderung Barrierereduzierung bezuschusst werden. Auch Türverbreitungen, eine bodengleiche Dusche und der Anbau von Rampen sind unter Umständen sehr empfehlenswert und werden sogar von der Pflegeversicherung kostenmäßig übernommen, wenn die jeweilige Person bereits einen entsprechenden Pflegegrad hat. Darüber hinaus gibt es jedoch auch einige einfache Maßnahmen, um die Wohnung seniorengerecht zu gestalten: So sollten Teppiche, Kabel am Boden und überflüssige Möbelstücke entfernt werden, um eine ungehinderte Bewegung zu gewährleisten. Zudem helfen altersgerechte Möbel mit hohen Armlehnen und viele in der Wohnung verteilte Möglichkeiten zum Abstützen und Hinsetzen enorm bei der Alltagsbewältigung. Auch ein Duschhocker, eine Gummimatte in der Dusche und ein erhöhter Toilettensitz sind einfache, aber effektive Möglichkeiten, um Senioren das Wohnen im Alter zu erleichtern.
Wenn die Pflegebedürftigkeit einmal eingetreten ist, haben die Betroffenen und ihre Angehörigen meist viele Fragen. So ist oft nicht bekannt, bei wem genau Anträge eingereicht werden sollen oder welche öffentlichen Zuschüsse es tatsächlich gibt. Oft tritt auch die Pflegebedürftigkeit unvorhergesehen ein, zum Beispiel weil ein Krankenhausaufenthalt zumindest zu einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit geführt hat – eine Pflegebedürftigkeit kann daher unter Umständen sehr schnell eintreten. Wer Angehörige zu pflegen hat, oder für seine spätere Pflegebedürftigkeit vorsorgen möchte, kann bei Krankenkassen oder auch direkt bei einem Pflegedienst eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie schnell und unkompliziert, wie sie den nötigen Hilfebedarf ermitteln, den MDK-Besuch vorbereiten oder wie sie das benötigte Pflegegeld konkret beantragen können. Gerade wenn eine Pflegebedürftigkeit plötzlich eingetreten ist, sind die entsprechenden Anträge bei den Behörden für die Betroffenen oft sehr mühsam - auch hier gilt es daher, sich möglichst frühzeitig auf diesen Fall vorzubereiten.
Zudem sollte bereits im Vorfeld Klarheit darüber herrschen, wie viel finanzielle Mittel im Alter tatsächlich zur Verfügung stehen. So können Umbauten oder Pflegeheim-Zuschüsse schnell an die Reserven gehen und das Budget im Alter stark begrenzen. Neben der privaten Altersvorsorge sollte daher schon vor dem Renteneintritt geprüft werden, wie hoch der individuelle Rentenanspruch genau ist. Mit dem Online-Rechner der Deutschen-Rentenversicherung lässt sich die Höhe der voraussichtlichen Altersrente recht einfach ermitteln: Wer seinen voraussichtlichen Rentenbeginn errechnet hat, erhält im Anschluss Angaben zu seiner zu erwartenden Rentenhöhe.
Sicherlich ist der Gedanke an die eigene Sterblichkeit alles andere als angenehm. Vielen Menschen kann jedoch die Vorsorge für die eigene Bestattung langfristig ein beruhigendes Gefühl vermitteln, da viele Fragen und Probleme für die Angehörigen hier bereits im Vorfeld ausgeräumt werden können. Hierzu kann sich jeder bereits zu Lebzeiten an einen Bestatter wenden, um die Planungen der Bestattungsart, der konkreten Beisetzung und der Trauerfeier genau nach den eigenen Vorstellungen festzusetzen. Nicht zuletzt werden die Hinterbliebenen dabei auch finanziell entlastet - eine Bestattung in Deutschland kostet in der Regel eine hohe vierstellige Summe.
Viele Menschen verzichten lange Zeit auf ein Testament, allerdings kann dies viele Nachteile mit sich bringen. Wenn zum Beispiel ein Paar nicht verheiratet ist, bleibt der Partner beim Tod des anderen vollständig unberücksichtigt - er erbt nichts. Doch auch Ehepartner ohne Testament haben den Nachteil, dass in diesem Fall die etwaigen Kinder die Hälfte des Erbes erhalten. Wer diese gesetzliche Erbfolge daher nicht wünscht, sollte ein Testament aufsetzen, bei dem sich beide Ehepartner jeweils als alleinigen Erben einsetzen. Ob man dabei einen Notar zur Rate ziehen oder sein Testament selbst verfassen möchte, bleibt grundsätzlich jedem selbst überlassen. Allerdings kann der Gang zum Notar zwei entscheidende Vorteile haben: Zum einen kann er sicherstellen, dass das Testament allen gesetzlichen Anforderungen genauestens entspricht, was gerade bei komplizierten Besitzverhältnissen oder großem Vermögen wichtig sein kann. Zum anderen erspart ein notariell beglaubigtes Testament den späteren Erben auch die Beantragung eines Erbscheins. Wer daher zum Beispiel eine Immobilie vererben möchte, kann gut beraten sein, möglichst frühzeitig mit einem bei einem Notar hinterlegten Testament vorzusorgen.